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Testbedingungen - NexTeams365

Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Testversion von NexTeams365 erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, an die folgenden rechtlich durchsetzbaren und dem Schweizer Recht unterliegenden Bedingungen gebunden zu sein:


1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN


In diesen Bedingungen:
- "Lambert Consulting SA" bezieht sich auf das Schweizer Unternehmen mit Hauptsitz in Renens, Kanton Waadt, Schweiz, und den alleinigen und ausschließlichen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Software, die als NexTeams365 bezeichnet wird.
- "NexTeams365" bezeichnet die proprietäre Softwarelösung, die von Lambert Consulting SA für die Benutzerbereitstellung und das Sprachmanagement innerhalb von
Microsoft Teams-Umgebungen entwickelt wurde und in deren Besitz ist. Der Begriff NexTeams365 ist eine geschützte Marke und bezieht sich nicht auf eine eigenständige juristische Person.
- "Kunde" bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die zum Zugriff auf die Testversion berechtigt ist und diese Bedingungen ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert hat.
- "Testversion" bezieht sich auf ein zeitlich begrenztes, nicht verlängerbares, widerrufbares und nicht-kommerzielles Recht auf Zugriff auf NexTeams365, ausschließlich zu internen Evaluierungszwecken, unter Ausschluss jeglicher Produktion, Benchmarking oder Nutzung durch Dritte.


1.2 STUDIENFÖRDERUNG UND DAUER


Lambert Consulting SA gewährt dem Kunden hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und streng begrenzte Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung von NexTeams365
ausschließlich zu internen Test- und Evaluierungszwecken für einen Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Aktivierungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Lizenz wird ausschliesslich
für Proof-of-Concept-Zwecke gewährt und schliesst jegliche betriebliche Nutzung aus. Lambert Consulting SA kann die Testversion jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden, insbesondere im Falle einer Verletzung dieser Bedingungen oder eines Verhaltens, das nicht mit einer fairen und rechtmäßigen Nutzung vereinbar ist.


1.3 FAIRE NUTZUNG UND EINSCHRÄNKUNGEN


Der Kunde muss die Testversion in gutem Glauben und in einer nicht missbräuchlichen, nicht übermäßigen Weise nutzen, die dem beabsichtigten Zweck der internen Evaluierung entspricht. Jegliches Verhalten
, das auf einen tatsächlichen oder versuchten Produktionseinsatz, eine massenhafte Datenverarbeitung, automatisiertes Scripting oder System-Stresstests hindeutet, gilt als wesentlicher Verstoß. Der
Kunde darf weder direkt noch indirekt:
- den Quellcode oder die architektonische Logik der Software disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln oder versuchen zu extrahieren;
- Derivate jeglicher Art nachbilden, vervielfältigen oder erstellen;
- Technische Schutzmechanismen umgehen;
- Die Testversion zu Zwecken der Wettbewerbsanalyse, des Benchmarking oder öffentlicher Vergleiche verwenden;
- Dritten oder Unterauftragnehmern Zugang gewähren;
- Persönliche oder sensible Daten hochladen oder preisgeben.


1.4 VERANTWORTUNG DES KUNDEN


Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Konfiguration seiner eigenen Microsoft 365- und Teams-Umgebung, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen administrativen
Rechte, Berechtigungen und des sicheren Zugangs. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, seine IT-Infrastruktur zu sichern und sicherzustellen, dass keine Malware, Hintertüren oder Schwachstellen
die Testversion beeinträchtigen. Lambert Consulting SA haftet nicht für Verletzungen, Angriffe oder Verluste, die innerhalb der Umgebung des Kunden auftreten.


1.5 FUNKTIONEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DER STUDIE


NexTeams365 wird während der Testphase ohne Mängelgewähr bereitgestellt, ohne jegliche Garantie. Die Testversion kann sich in Umfang und Funktionalität von der kommerziellen Version
unterscheiden und beinhaltet kein Service-Level-Agreement (SLA), keine garantierte Betriebszeit, keinen technischen Support, keine korrigierende Wartung und keinen Anspruch auf zukünftige Updates. Lambert Consulting
SA behält sich das Recht vor, jeden Aspekt der Testversion nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, auszusetzen oder einzuschränken.


1.6 VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM


Alle technischen Informationen, Dokumentationen, Systemarchitekturen, Zugangsdaten und alle anderen Materialien, die von Lambert Consulting SA in
Zusammenhang mit der Testversion zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, gelten als vertraulich. Der Kunde verpflichtet sich, alle diese Materialien streng vertraulich zu behandeln und sie nur für die Zwecke der internen Evaluierung von
zu verwenden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für fünf (5) Jahre nach Beendigung oder Ablauf der Testphase fort. Alle geistigen Eigentumsrechte in und an
NexTeams365, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software, die Marke, die Codebasis, die Schnittstellen, das Design, die Logik, die Spezifikationen und die Dokumentation, bleiben das ausschließliche und
unveräußerliche Eigentum von Lambert Consulting SA. Es werden keine Lizenzen oder Rechte gewährt, die über die hier ausdrücklich genannten hinausgehen. Alle Vorschläge, Rückmeldungen, Kommentare oder Ideen
, die der Kunde während der Testphase einreicht, gehen ohne Entschädigung oder weitere Verpflichtungen in das alleinige und exklusive Eigentum von Lambert Consulting SA über.


1.7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DATEN UND PRIVATSPHÄRE


Die Testversion ist nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Schweizer Rechts (nLPD) oder der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) bestimmt. Der Kunde
verpflichtet sich ausdrücklich, während der Testphase keine personenbezogenen Daten zu übermitteln oder preiszugeben. Sollten solche Daten versehentlich verarbeitet werden, bleibt der Kunde
vollumfänglich und ausschliesslich für die Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich. Lambert Consulting SA lehnt jegliche Qualifikation als Datenverarbeiter (sous-traitant) ab und
schliesst alle damit verbundenen Verpflichtungen aus.


1.8 ENTSCHÄDIGUNG


Der Kunde verpflichtet sich, Lambert Consulting SA, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Haftungen,
Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden, dem Missbrauch der Testversion, der Verletzung von
geltendem Recht oder aus Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit unbefugtem Zugriff, der Offenlegung von Daten oder der Verletzung von geistigem Eigentum ergeben oder damit zusammenhängen.


1.9 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit nach schweizerischem Recht zulässig, haftet Lambert Consulting SA nicht für indirekte, zufällige, strafende, besondere oder Folgeschäden,
einschliesslich entgangenen Gewinns, Datenverlusts, Systemausfalls, Geschäftsunterbrechung oder Rufschädigung, die aus oder im Zusammenhang mit der Studie entstehen. In jedem Fall übersteigt die Gesamthaftung von Lambert Consulting SA im Rahmen oder in Verbindung mit der Studie nicht den symbolischen Betrag von einhundert Schweizer Franken (CHF 100.-), ausser bei vorsätzlichem
Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit im Sinne des Schweizer Rechts.


1.10 GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT


Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen ergeben, unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die zuständigen Gerichte des Gerichtsbezirks Lausanne, mit Sitz in Renens, Schweiz, sind ausschließlich zuständig. Die Vertragssprache ist Französisch. Im Falle einer Übersetzung (
) hat die französische Fassung Vorrang vor allen anderen.


1.11 PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN


Lambert Consulting SA behält sich das Recht vor, jederzeit während oder innerhalb von sechs (6) Monaten nach Beendigung der Testphase eine Prüfung der Nutzung von NexTeams365 durch den Kunden durch ein qualifiziertes und unabhängiges, zu strenger Vertraulichkeit verpflichtetes Wirtschaftsprüfungsunternehmen einzuleiten. Der Zweck eines solchen Audits ist die Überprüfung der Einhaltung der vorliegenden Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Nutzungsumfang, die Zugangsbeschränkungen und das Verbot der Produktion oder des kommerziellen Einsatzes.
Das Audit kann nach angemessener Vorankündigung während der normalen Geschäftszeiten per Fernzugriff oder vor Ort durchgeführt werden. Der Kunde erklärt sich bereit, bei der Prüfung uneingeschränkt zu kooperieren und rechtzeitig Zugang zu den relevanten technischen, Nutzungs- und Zugriffsunterlagen zu gewähren.
Bestätigt die Prüfung die vollständige Einhaltung dieser Bedingungen, werden die Prüfungskosten ausschließlich von Lambert Consulting SA getragen. Sollte die Prüfung jedoch eine Verletzung der Lizenzbedingungen, eine unerlaubte Nutzung oder eine Umgehung der Beschränkungen ergeben, hat der Kunde alle Prüfungskosten zu erstatten und darüber hinaus Lambert Consulting SA für alle finanziellen Verluste, einschließlich des Verlusts von Geschäftsmöglichkeiten, der Verletzung des geistigen Eigentums oder der ungerechtfertigten Bereicherung, gemäß Artikel 41 und
97 des Schweizerischen Obligationenrechts zu entschädigen.