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Allgemeine Geschäftsbedingungen - NexTeams365

Mit dem Kauf, dem Zugriff oder der Nutzung der kommerziellen Version von NexTeams365 erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den folgenden rechtlich durchsetzbaren Bedingungen einverstanden, die dem Schweizer Recht unterliegen:

1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesen Bedingungen:
- "Lambert Consulting SA" bezieht sich auf das Schweizer Unternehmen mit Hauptsitz in Renens, Kanton Waadt, Schweiz, und den alleinigen und ausschließlichen Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Software, die als NexTeams365 bezeichnet wird.
- "NexTeams365" bezeichnet die proprietäre Softwarelösung, die von Lambert Consulting SA für die Benutzerbereitstellung und das Sprachmanagement innerhalb von Microsoft Teams-Umgebungen entwickelt wurde und deren Eigentümer ist. Der Begriff NexTeams365 ist eine geschützte Marke und bezieht sich nicht auf eine eigenständige juristische Person.
- "Kunde" bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die eine gültige Lizenz für die kommerzielle Nutzung von NexTeams365 erworben und diese Bedingungen ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert hat.
- "Lizenz" bezeichnet das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, das dem Kunden zur Nutzung von NexTeams365 in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und dem vereinbarten kommerziellen Umfang gewährt wird.

1.2 LIZENZERTEILUNG UND NUTZUNGSUMFANG

Nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Gebühren gewährt Lambert Consulting SA dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation, zum Zugriff und zur Nutzung von NexTeams365 ausschließlich innerhalb seiner eigenen Organisation und in strikter Übereinstimmung mit den Parametern der erworbenen Abonnement- oder unbefristeten Lizenz. Jede Nutzung, die über den vereinbarten Umfang hinausgeht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überschreitung der Anzahl der lizenzierten Nutzer, die Bereitstellung von Dienstleistungen für Dritte oder die Bereitstellung der Software außerhalb der autorisierten Umgebung, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.

1.3 LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

Bei abonnementbasierten Lizenzen entspricht die anfängliche Laufzeit der im Bestellformular vereinbarten und verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume derselben Dauer, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Unbefristete Lizenzen bleiben auf unbestimmte Zeit gültig, es sei denn, sie werden wegen Vertragsverletzung gekündigt. Lambert Consulting SA ist berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen, wenn die Zahlung ausbleibt, die Nutzung unberechtigt ist oder eine andere Verletzung der vorliegenden Bedingungen vorliegt. Nach der Kündigung muss der Kunde unverzüglich jegliche Nutzung von NexTeams365 einstellen und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien endgültig löschen. Klauseln, die sich auf Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Haftungsbeschränkung, Entschädigung, geltendes Recht und Streitbeilegung beziehen, gelten auch nach der Kündigung.

1.4 VERANTWORTUNG DES KUNDEN

Der Kunde stellt die ordnungsgemässe Konfiguration und kontinuierliche Wartung seiner Microsoft 365- und Teams-Umgebung sicher, einschliesslich der Bereitstellung aller erforderlichen administrativen Rechte und eines sicheren Zugangs. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, auf eigene Kosten alle Infrastrukturen, Systeme und technischen Komponenten zu beschaffen, zu konfigurieren und zu warten, die erforderlich sind, um die von Lambert Consulting SA angegebenen Installationsvoraussetzungen und Betriebsanforderungen zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, jeglichen unbefugten Zugriff, Missbrauch oder Sicherheitsverletzungen innerhalb seiner Umgebung zu verhindern und sicherzustellen, dass diese Infrastruktur während der gesamten Lizenzdauer auf dem neuesten Stand und konform bleibt. Lambert Consulting SA haftet nicht für Vorfälle, Störungen oder Verluste, die sich aus der Umgebung des Kunden, der Nichteinhaltung der Installationsvoraussetzungen oder der Nichteinhaltung dieser Sicherheits- und Wartungsverpflichtungen durch den Kunden ergeben.

1.5 NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Dem Kunden ist es weder direkt noch indirekt gestattet:
- den Quellcode oder die architektonische Logik zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, ihn zu extrahieren;
- die Software zu reproduzieren, zu kopieren, zu modifizieren oder abgeleitete Werke zu erstellen;
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen;
- die Software für Benchmarking, Wettbewerbsanalysen oder andere ungesetzliche Aktivitäten zu verwenden;
- unbefugten Dritten Zugang zu gewähren;
- NexTeams365 ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder Dritten Managed Services anzubieten.

1.6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kunde ist verpflichtet, alle Gebühren zu zahlen, die im jeweiligen Auftragsformular oder in der Rechnung angegeben sind. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach Schweizer Recht an und können zur Sperrung des Zugangs führen. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der anwendbaren Steuern, die vom Kunden zu tragen sind.

1.7 DIENSTLEISTUNGSNIVEAU, UNTERSTÜTZUNG UND UNTERVERGABE

Lambert Consulting SA erbringt technische Support- und Wartungsleistungen in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Service-Level-Agreement (SLA), sofern erworben. Updates, Erweiterungen und neue Versionen können nach dem Ermessen von Lambert Consulting SA und gemäß den Bedingungen des Abonnementplans des Kunden bereitgestellt werden. Lambert Consulting SA ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer für das Hosting, den Support oder die Wartung einzusetzen, vorausgesetzt, dass diese Subunternehmer an gleichwertige Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen gebunden bleiben.

1.8 GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Lambert Consulting SA garantiert, dass NexTeams365 während der Lizenzdauer im Wesentlichen in Übereinstimmung mit seiner Dokumentation funktioniert. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, wird NexTeams365 "wie besehen" zur Verfügung gestellt, und Lambert Consulting SA lehnt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten. Die Garantie gilt nicht für Defekte, die durch Missbrauch, nicht autorisierte Änderungen oder externe Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Lambert Consulting SA liegen, entstehen.

1.9 VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM

Alle von Lambert Consulting SA zur Verfügung gestellten technischen Informationen, Dokumentationen, Systemarchitekturen, Zugangsberechtigungen und alle anderen Materialien sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, strenge Vertraulichkeit zu wahren und diese Materialien nicht an Dritte weiterzugeben. Alle geistigen Eigentumsrechte an NexTeams365 verbleiben im alleinigen Eigentum von Lambert Consulting SA. Es werden keine Rechte gewährt, die über die hierin ausdrücklich erwähnte beschränkte Lizenz hinausgehen.

1.10 DATENSCHUTZ

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Schweizer nLPD und der EU GDPR, wenn er personenbezogene Daten mit NexTeams365 verarbeitet. Soweit Lambert Consulting SA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird diese Verarbeitung durch einen separaten Datenverarbeitungsvertrag (DPA) geregelt.

1.11 AUSFUHRKONTROLLE

Der Kunde verpflichtet sich, NexTeams365 in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Exportkontrollgesetzen und -vorschriften, einschließlich schweizerischer und internationaler Beschränkungen, zu nutzen. Der Kunde darf NexTeams365 nicht ohne die erforderlichen Genehmigungen exportieren, reexportieren oder anderweitig in ein Land oder an eine Person weitergeben, die solchen Beschränkungen unterliegen.

1.12 HÖHERE GEWALT

Lambert Consulting SA haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die ausserhalb der Kontrolle von Lambert Consulting SA liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen, Arbeitskonflikte, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberattacken oder Terroranschläge. In solchen Fällen wird die Erfüllung der Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.

1.13 ENTSCHÄDIGUNG

Der Kunde entschädigt, verteidigt und hält Lambert Consulting SA und die mit ihr verbundenen Unternehmen schadlos gegenüber jeglichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus der Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden, der unrechtmäßigen Nutzung von NexTeams365 oder der Verletzung der Rechte Dritter ergeben.

1.14 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit nach Schweizer Recht zulässig, haftet Lambert Consulting SA nicht für indirekte, zufällige, strafende, besondere oder Folgeschäden, einschliesslich entgangener Gewinne, Daten oder Geschäftsmöglichkeiten. In allen Fällen übersteigt die Gesamthaftung von Lambert Consulting SA nicht den Gesamtbetrag, den der Kunde während der letzten zwölf (12) Monate vor dem anspruchsbegründenden Ereignis für die Lizenz bezahlt hat, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

1.15 PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN

Lambert Consulting SA behält sich das Recht vor, während der Lizenzdauer und bis zu einem (1) Jahr danach die Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden durch einen unabhängigen und vertraulichen Prüfer zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, in vollem Umfang zu kooperieren und Zugang zu den relevanten Unterlagen zu gewähren. Wird bei der Prüfung ein wesentlicher Verstoß oder eine unbefugte Nutzung festgestellt, hat der Kunde alle Prüfungskosten zu erstatten und Lambert Consulting SA für alle entstandenen Verluste oder Schäden zu entschädigen.

1.16 ZUORDNUNG

Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lambert Consulting SA abtreten oder übertragen. Jede nicht genehmigte Abtretung ist ungültig. Lambert Consulting SA kann diese Bedingungen frei an eine Tochtergesellschaft oder im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, einer Fusion oder eines Verkaufs von Vermögenswerten abtreten.

1.17 NACHRICHTEN

Alle offiziellen Mitteilungen im Rahmen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen und per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung an die im Bestellformular angegebenen Adressen zugestellt werden. Jede Änderung der Anschrift muss der anderen Partei unverzüglich mitgeteilt werden.

1.18 HIERARCHIE DER DOKUMENTE

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen, dem Bestellformular, einem SLA oder einem DPA gilt die folgende Rangfolge: (1) das Bestellformular, (2) das DPA, (3) das SLA und (4) die vorliegenden Bedingungen.

1.19 GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Lausanne mit Sitz in Renens, Schweiz. Die Vertragssprache ist Französisch, und im Falle einer Übersetzung ist die französische Fassung maßgebend.